Trauung -uŋ, –oŋ, –iŋ, –eŋ Sg. t. f.: nach dem Nhd. | | Bräutigam m.: wie schd., früher 'Bräutigam am Hochzeitstag', Braidigam (braidigam) [allg.], bei der jüngeren Gener. auch scherzh. Braidscham. Das schon im 19. Jh. aufgekommene Wort hat die ältere Bez. Hochzeiter, die in Gal Buch noch bis 1940 allg. üblich war, weithin verdrängt. Vgl. PfWB Brauterich. Zieht sich die Verlobungszeit lange hin, dann ist der B. de ewich Braidigam. Der B. trägt (1930) am Hochzeitstag einen schwarzen Gehrock (s. PfWB Hochzeitsrock) und einen Zylinderhut. Nach der Trauung gehen Braut und B. an der Spitze des Hochzeitszuges zum Hochzeithaus zurück. An der Festtafel sitzt das Brautpaar am oberen Tischende, die Braut zur Rechten des B.s; links vom B. nehmen die Brauteltern Platz, rechts von der Braut die Eltern vom B. Der B. nimmt Abschied von seinen Kameraden, indem er diesen ein Faß Bier bezahlt [KU-Diedk (1930)]. Volksgl.: Wenn der B. beim Besteigen des Hochzeitswagens ausrutscht, dann deutet das auf eine unglückliche Ehe [Zweibr]; die gleiche Gefahr droht, wenn der B. auf dem Weg zur [Bd. 1, Sp. 1176] Kirche sich umschaut [ KL-Trippstdt], oder auf der verkehrten Seite geht [ KU-Hüffl]. Die Braut darf ihren Ring keinem Mädchen auf den Finger streifen, sonst wird der B. untreu [Kirchhbol]. Südhess. I 1083/84; RhWB Rhein. I 941; Bad. I 312. |
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