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| PfWB stempeln (Bd. 6, Sp. 533) | PfWB schwängern (Bd. 5, Sp. 1548) | |||||||||||||||||||||||
1. 'mit einem Stempel ein Schrift- oder Siegelzeichen aufdrucken', stemb(e)le (dembələ, demblə) [vereinzelt, Juner 82]; Part. Perf. g(e)stembelt [vereinzelt]; Zs. PfWB abstempeln; subst. die Gestembelt 'die Spielkarte Herzas, weil auf ihr der Kartenstempel aufgedruckt ist' [ KU-Schmittw/O]. Maße und Gewichte werden gestembelt, zur Bestätigung des Eichens [ KB-Kerzh]. RA.: st. gehe 'beim Arbeitsamt die Arbeitslosigkeit bescheinigen lassen, um Geld zu bekommen', dann auch: 'arbeitslos sein' [verbr.]. Der scheemt sich net un geht aach stembele [KU-Schmittw/O, Hussong Kirkel 146]. Kee Mensch dät meh ihr Bücher kaafe; / Korzum, sie mißte stemple laafe [Münch Werke II 232]. Kinderspiel: »Die Oberfläche der Samenkapsel des Mohnes wird auf die Hand aufgedrückt, so daß ein Stempel entsteht; die Hand wird gestempelt« [Ph. Gimmel in: PfL 30. 1. 1932]. — 2. 'mit einem Stampfer stampfen, zerquetschen'. Die gekochten Kartoffeln werden gestembeld [ NW-Elmst]. Einen VR. s. PfWB Montur 3. — 3. 'stutzen, beschneiden', von Sträuchern [ HB-Kirrbg]. — 4. 'verhauen'; die Nas gestembelt [ ZW-Bottb]; Syn. s. PfWB verhauen 1. — 5. 'schwängern'. Er hot se g'stembelt [ LA-Mörzh]; Syn. s. PfWB schwängern. — RhWB Rhein. VIII 630; LothWB Lothr. 496 stemplen; Els. II stempfelen.
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