-gewehrn.: 'kurze Hieb- und Stichwaffe, seitlich am Koppel getragen, Bajonett', -gewehr [mancherorts]. RA.: Antwort auf die Frage, wie jemandem ein neues Kleid steht: Ou jear, unn wie! Sou guud wie ännre Gääs e Seidegewehr! [Braun Lääsebuuch II 168]. a. 1725: »Nach den alten Satzungen wird jeder, der ohne Ladstock oder mit einem Seitengewehr in den Schießstand geht ... gestraft« [Dochnahl 184]. —