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 PfWB schwanger (Bd. 5, Sp. 1546)   PfWB ver-sehen (Bd. 2, Sp. 1275) 
   schwanger Adj.: 'ein Kind im Mutterleib tragend', schwanger (waŋər, wḁŋər) [mancherorts, Lambert Penns 147 Krämer Gal 194]; in der Mundart neu; Syn.: PfWB pattersch, PfWB dick1 I 2 c α, PfWB glücklich 1 c, PfWB hopps 1; meist jedoch Umschreibung in Wend. wie: aufgebündelt sein (s. PfWB aufbündeln 2); gebündelt haben (s. PfWB bündeln 3); wieder daraufhaben (s. PfWB daraufhaben 2 b); die Täsche voll haben (s. PfWB Täsche 2 b ε); Kirbe halten müssen (s. PfWB Kirbe 2 b); unter dem Herz tragen (s. PfWB tragen I 3 a β); vorgebaut haben (s. PfWB vorbauen 2); etwas zu hoffen haben (s. PfWB hoffen); in Hoffnung sein (s. PfWB Hoffnung); mit einem Kind gehen, ein Kind kriegen, ein Kind ist unterwegs (s. PfWB Kind 1 a α); etwas Kleines kriegen (s. PfWB klein 1 c); geladen sein (s. PfWB laden1 1 d); die Nase angestoßen haben (s. PfWB Nase 1); den Ranzen voll haben, einen dicken Ranzen haben (s. PfWB Ranzen 2); den Sack voll haben (s. PfWB Sack 4 c); Mutterfreuden erwarten (s. PfWB Mutterfreuden);

[Bd. 5, Sp. 1547]
bald niederkommen (s. PfWB niederkommen); schnäkig sein (s. PfWB schnäkig 1 d); in einem anderen Stand sein (Stand 4); in (anderen, besonderen) Umständen sein (s. PfWB Umstand) u. a. Die es sch. [ KL-Gimsb]. Die is vun dem sch. [ RO-Dielkch]. Ich glaab, sie iss sch. [Damm Nachtdischlamp 17]. RA.: Der hot Laune wie e schwangeri Fraa [ Gal-Dornf]. Das is e schwanger Edechs, von einem, der wenig vertragen kann [ KU-Diedk]. Die verfehrt e Gang wie e schwangeri Omenzel (Ameise), von sonderbarer Gehweise [ Gal-Dornf]. Volksgl. (Meldungen aus dem Jahr 1932): Schwangere sollen keine Schnur und keine Kette um den Hals tragen, damit es keine Nabelschnurverwicklung um den Hals des Kindes gibt [ LA-Gommh]; auch sollen sie aus diesem Grunde unter keiner Schnur, keinem Wäscheseil, keinem Wagen, keiner Deichsel, keiner Stange oder durch enge Öffnungen durchschlüpfen [ KB-Kriegsf mancherorts]. Schläft die Schwangere mit hochgehobenen Händen, so kann sich die Nabelschnur des Kindes verwickeln [ IB-Aßw]; ebenso, wenn sich die Schwangere in einem engen Raum umdreht [ ZW-Bechhf], sich schnell umdreht [ RO-Feilbg], tanzt [ KB-Kriegsf, mancherorts], in gebückter Stellung rückwärts geht [ BZ-Bindb, vereinzelt], hüpft [ RO-Kalkof, mancherorts], Fenster putzt [ IB-Biesing], Wäsche aufhängt [ FR-Hertlhs, mancherorts], strickt [ NW-Dürkh], Wolle aufwickelt [ LU-Fußgh NW-Ungst SP-Ottstdt], etwas schnürt [ LU-Iggh GH-Hagb], die Kaffeemühle dreht [ KL-Samb]. Besteigt eine Schwangere eine Leiter, so soll sie zur Vermeidung von Nabelschnurverschlingungen diese wieder hinabsteigen, ohne sich in der Zwischenzeit um ihre eigene Achse gedreht zu haben [ SP-Dudhf]. Für einen guten Verlauf der Schwangerschaft oder zur Erleichterung der Geburt soll die Schwangere (zehn mal) einen Schurz voll Steine den Berg hinauftragen und diese wieder herunterrollen lassen [Ingb ZW-Bechhf Knopp/Lab Wattw PS-L'mühl], Steine auf den Speicher tragen [ IB-Ensh], Steine auflesen und forttragen [ PS-H'eischw]. Damit das Kind schön wird, soll die Schwangere Äpfel essen und Schnaps trinken [ SP-Dudhf, ZW-Nd'aub]. Fällt der Schwangeren ein Besen die Stiege hinunter, soll sie ihn noch einmal hochholen und hinunterwerfen [ KB-Biedh]. Wenn eine Schwangere nach außergewöhnlichen, häßlichen, aufregenden oder schrecklichen Dingen (z. B. wüste, wilde Tiere, schlimme Verletzungen, Mißbildungen, Entstellungen, Tote, Erhängte, Wasserleichen usw.) schaut (vgl. PfWB vergucken 2, PfWB versehen 2 a), kann das Kind ein entsprechendes Mal bekommen oder es kann sonstige Mißbildungen erleiden [ NW-Kallstdt, mancherorts]. Wenn eine Schwangere vor etwas erschrickt, (z. B. einer Maus, Ratte, einem Frosch usw.), kann das Kind ein

[Bd. 5, Sp. 1548]
Muttermal bekommen [ KL-Alsbn, mancherorts]. Schaut eine Schwangere wilde Tiere an, so kann das Kind eine Hasenscharte bekommen [ LA-Insh]. Erschrickt eine Schwangere, so darf sie sich nicht sofort in das Gesicht greifen, sonst bekommt das Kind an dieser Stelle ein Mal [ PS-Dahn, vereinzelt]. Hat sich eine Schwangere gestoßen oder sich sonst wehgetan, so soll sie diese Stelle nicht sofort berühren, damit das Kind an dieser Stelle kein Mal bekommt [ KU-Dittw, vereinzelt]. Verbrennt sich eine Schwangere beim Kochen, so kann das Kind an der Stelle, an der sich die Mutter verbrannte, ein Mal bekommen [ BZ-Dernb, mancherorts]. Die Schwangere soll nicht in das Feuer schauen, sonst bekommt das Kind ein Mal in das Gesicht [ BZ-Nd'horb]. Eine schwangere Frau darf kein Holz über das Knie brechen [ HB-Schwarzack]. Schwangere dürfen in fremden Gärten beliebig viele Früchte essen [ LU-Opp]. Die Schwangere soll sich nicht von der Hexe beschrauen (s. PfWB beschrauen 1) lassen, sonst wird das Kind behext oder lahm oder es schreit zur Geisterstunde oder bekommt die Gichtern (s. PfWB Gichtern 1) [LA-Insh (um 1890)]. »Wenn eine schwangere Frau ein Kind aus der Taufe hebt, so muß entweder das ihrige, oder das aus der Taufe gehobene Kind sterben« [Journ. 7/1790, 8. Stück S. 142-144]; vgl. auch Heeger Vhk. 70/71. Südhess. V 868; RhWB Rhein. VII 2001.

 

   ver-sehen st.:
1.
a. einen v. 'mit etwas versorgen'. o. D.: (mit Brot, Fleisch und Wein)

[Bd. 2, Sp. 1276]
genugsam versehen [PfWeist. I 66 (FR-Assh)]. Gruß des wandernden Sattlergesellen beim Betreten der Werkstatt eines Meisters: Glick zu von wegen des Handwerks! ... Versehen Sie mich! [ GH-Kand]. — Insbes. 'mit den Sterbesakramenten v.', wie schd.; vgl. PfWB Versehgang. Er werd versehe [FR-Beindh, verbr. unter Katholiken]. Er isch versehne worre [ LA-Gommh]. —
b. etwas v. 'verwalten, sich um etwas kümmern'; e Amt v., umgspr. [verbr.]. a. 1530: die waldhud soll alle dag von yedem gemeinsmann verhud vnd versehen werden [PfWeist. I 36 (RO-Als)]. —
2. sich v.
a. Die Schwangere hat sich versiehn 'durch einen aufregenden Anblick ihrer Leibesfrucht geschadet' [ HB-Brenschb IB-Gersh Pirmas KL-Queidb Bann Miesb]; vgl. PfWB vergucken 1 b. —
b. in der Wend. eh dich's versiehscht 'im Handumdrehen' [ BZ-Dernb]. — Südhess. II 625; RhWB Rhein. VIII 27; LothWB Lothr. 153; ElsWB Els. II 340; Bad. II 109.