-braten m.: = PfWB Richtfest, Richtbrore [ NW-Kallstdt]; vgl. PfWB Erntebraten. | | PfWB Richt-fest (s. S.) n. Wk. VII, 10 Kreuzn, Saar, uMos, May, Daun, Rip, Berg, Ruhr, SNfrk [Gummb riχtə-] n.: nach dem Nhd. nach Aufrichtung des Dachstuhles; nach einer Beschreibung aus Gummb (1850—80) feierte man das R. durch Hinauftragen eines doppelten Kranzes aus Blumen, Tannenzweigen auf die Spitze des Fachwerkes, auf den Giebel am Ende des Firstbalkens, wo er an einer angenagelten Stange oder Latte aufgehängt war, der eine Kranz in der Richtung des Giebels, der andere in der R. des Firstes; dieser Kr. musste schwer sein, wenn er, an der Stange schon befestigt, hinaufgetragen wurde; er hiess Krone; man fragte: es de Kr. schwor? Ne, sagte der Geselle, der sie trug; dann musste der Bauherr noch mehr Geld in das Taschentuch legen, das an seinen vier Ecken an der Kr. festgebunden war (über einen Kranz her); hiess es: de Kr. es noch (immer) nich schwor, dann musste der Bauherr noknollen, noch mehr Geld hergeben; einer sprach das Gesangbuchlied ‘Gerechter Gott, es kommt von dir, wenn Feuersnot entsteht!’ Vorher schlugen (man nannte dies lüən ‘läuten’) die Bauarbeiter auf die (auf die obersten Balken gelegten) Bretter, dass es weithin schallte, dass die Leute herbeikamen, um dem Umzug der Bauarbeiter um das im Fachwerk stehende Haus zuzuschauen; dabei trug der vorderste die Krone, die Gesellen folgten mit ihren Gerätschaften; man sang beim Umzug alle Strophen von dem Liede ‘Wir winden dir den Jungfernkranz’; das gespendete Geld wurde am Abend anschliessend ‘vertrunken’. |
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