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 PfWB Hof-seite (Bd. 3, Sp. 1131)   DWB hofseite (Bd. 10, Sp. 1699) 
  -seite f.: 'dem Hof zugewandte Gebäudeseite', Hofseit [ LU-Opp]. DWB DWb. IV/2, 1699. —

 

 hofseite, f.
1) seite eines gebäudes nach dem hofraume: die besten zimmer dieses hauses liegen auf der hofseite.
2) seite auf der sich die personen eines fürstlichen hofes halten; rein local: auf der einen seite (standen) die familien des hofes, auf der andern die stadt ... die baronesz machte nach kühler begrüszung eine gehaltene handbewegung, durch welche Ilse an das ende der hofseite .. gestellt wurde. Freytag handschr. 2, 403. in freierem sinne: der vornehmsten prälaten, die immer auf die hofseite hinken. Wieland 29, 197.