-feier f.: nach dem Schd., -feier [verbr.]. Brauchtum: Die H. findet gew. im Hause der Braut statt, in jüngerer Zeit häufig in einem Gasthaus. Das Brautpaar sitzt mitten an der Langseite des Tisches; rechts und links daneben die Eltern, dann die Verwandten und sonstigen Gäste. Die H. dauert gew. einen Tag. Ist die Braut vermögend, so bestreitet deren Vater sämtliche Unkosten; andernfalls zahlen beide Teile die Hälfte [ PS-Erfw]. Nach Schandein Bav. IV/2, 368 mußte der Bräutigam selber die Speisen auftragen. Von einer kleinen H. heißt es: Mer mache nit veel [ PS-Erfw]. — | | Sonnwend-feier f.: wie schd., Sunnwendfeier [ NW-Frankeck] (um 1935). — |
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