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 PfWB Hochzeit(s)-feier (Bd. 3, Sp. 1114)   NRhWB Feier (Bd. 9, Sp. 1170) 
 -feier f.: nach dem Schd., -feier [verbr.]. Brauchtum: Die H. findet gew. im Hause der Braut statt, in jüngerer Zeit häufig in einem Gasthaus. Das Brautpaar sitzt mitten an der Langseite des Tisches; rechts und links daneben die Eltern, dann die Verwandten und sonstigen Gäste. Die H. dauert gew. einen Tag. Ist die Braut vermögend, so bestreitet deren Vater sämtliche Unkosten; andernfalls zahlen beide Teile die Hälfte [ PS-Erfw]. Nach Schandein Bav. IV/2, 368 mußte der Bräutigam selber die Speisen auftragen. Von einer kleinen H. heißt es: Mer mache nit veel [ PS-Erfw]. —

 

  RhWB Feier f.: 1.c. Plauderstunde in der Dämmerung Gummb-OWipper; Fīə maken.