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 PfWB Gift-herr (Bd. 3, Sp. 317)   DWB gifter (Bd. 7, Sp. 7445) 
  -herr m. : = PfWB Gifter. a. 1587: die geschwornen kirchenscheffen im Eßweiler thal weißen vnnd erkennen einen gewaltthaber des closters Offenbach vor ein collatorn vnd giffthern der pfarren Hirsaw [PfWeist. I 477]. —

 

 gifter, m. 1) (zu gift A) geber: giffter donator Haym jurist. lex. (1738) 264; dotator, der eine kirch oder closter mit etwas beschenckt, it. der geistliche lehen vergibt Frisch 1, 349b: vicarien, die erledigt, deren wir giffter sind ebda; die gifter is der kerken van Eembrugge (1352) Haltaus 722; veraltet. 2) vergifter, verbreiter des pestgiftes: der gifter und pestelenzmacher sind vil zu Genf und do um (16. jh.) schweiz. id. 2, 136; sie haben ausgesandt vil gifter, welche die brunnen vergiften sollen (1563) ebda. 'giftmischer': in manchen freistaaten hatten sich anmaszer zu herrn und herrschern aufgeworfen. die konnten selten der räuber, gifter ... entbehren Fr. L. Jahn 2, 671 Euler; sonst ungewöhnlich. 3) in älterer soldatensprache als schimpfname für rohe vorgesetzte: der Franzose weis nicht, was ein gifter ... ist Laukhard leben u. schicksale 4, 73; Horn soldatenspr. 53.