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| PfWB Freier (Bd. 2, Sp. 1581) | ElsWB Freier (Bd. 1, Sp. 177a) | LothWB Freier (Bd. 1, Sp. 173a) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1. 'wer (für sich selbst oder für einen anderen) um ein Mädchen freit', Freier (fraiər) [(1925) verbr.]; vgl. PfWB Freiersmann; wer trotz vielem Freien ein Junggeselle bleibt, ist ein PfWB Gefreier. De F. geht schun ins Haus, weil er auch den Eltern willkommen ist [LU-Böhl, verbr.]. Wurde dem (selbst erscheinenden) F. mit Brot und Käse aufgewartet, dann war das ein Zeichen dafür, daß die Werbung ohne Aussicht sei; im umgekehrten Fall wurde der F. besser bewirtet [ RO-Obd]. Nicht selten wurde der im Nachbardorf Freiende von dem dortigen Nebenbuhler und dessen Anhang verprügelt [ LA-Mörzh]. Dienstag und Freitag galten als ungünstige Tage für den jungen F.; man sagte, an diesen Tagen gingen nur die Bettsächer (s. PfWB Bettseicher 1) zu ihren Mädchen [ HB-Jägbg]. RA.: Wann die e Hand ausstreckt, hängt an jedem Finger e F. [ KU-Bedb]. Sie hot veel F. g'hatt, einen Mann hat sie aber nicht gefunden [ LA-Nd'hochstdt]. Volksgl.: Fallt de Hanf (beim Rösten) ins Feier, dann kommt ball de F. [Krieger 37]. — 2. scherzh. von dem Spinngewebe, das in der Wohnung eines heiratsfähigen Mädchens von der Decke herabhängt. Do hängt e F. [ KU-Rammb Bedb LU-Friesh Don-Schowe Torscha Gal-Obl]. — Südhess. II 938; RhWB Rhein. II 767/68; LothWB Lothr. 173; ElsWB Els. I 177; Bad. II 224.
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