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| PfWB ab-graben (Bd. 1, Sp. 37) | PfWB ab-schlichten (Bd. 1, Sp. 83) | |||||||||||||||||||||||
1. des Wasser abgrawe 'ableiten' [allg.]; vgl. PfWB abreißen 1 b. In der RA. 'die Existenz gefährden' [allg.]. — 2. im bes. die Wiese a. 'durch Ausgleich zwischen trockenen höhergelegenen und nassen tiefergelegenen Stellen verbessern', vgl. PfWB abheben I 2 a. Dieses geschieht, indem man den Rasen auf höhergelegenen Stellen abhebt und die entblößten Stellen mit Klee- und Grassamen einsät. Der abgegrabene Rasen wird mit Dung kompostiert und nach der Heuernte auf die ganze Wiese verteilt. Eine auf diese Weise verbesserte Wiese wird abgegraweni Wiß genannt [ GH-Minf]. — RhWB Rhein. II 1333; Bad. I 9.
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