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 LothWB Podasch (Bd. 1, Sp. 55a)   PfWB bauchen (Bd. 1, Sp. 612)   PfWB Pottasch-brenner (Bd. 1, Sp. 1132) 
  Podasch m. Si. u. s. Potasche.

 

   bauchen schw.:
1. 'Leinenwäsche, auch Leinwand in Holzaschenlauge einweichen, um sie später zu waschen, bzw. zu bleichen', bauche (bauxə) [fast allg.], buche (buxə) [lothr. SWPf], (būxə) [LA-Nußd (Bertram)]. Das Bauchen geschah in folgender Weise: Man legte die Wäsche (die Leinwand) in die Bauchbütte und breitete das Bauchtuch darüber. Dieses bestreute man dick mit Holzasche und goß kochendes Wasser auf. Nach einiger Zeit wurde die Lauge durch das Spundloch abgelassen, neu kochend gemacht und abermals aufgegossen. Dieser Vorgang wurde mehrere Male wiederholt. War die Lauge schmutzig geworden, so erneuerte man das Wasser. Nach einigen Tagen entfernte man das Bauchtuch mit den Aschenrückständen und wusch die Wäsche in frischem Wasser bzw. legte die Leinwand zum Bleichen auf den Rasen. Mit dem Gebrauch von Waschmitteln kam das Bauchen mehr und mehr ab. — RA.: Er hot's

[Bd. 1, Sp. 613]
Backe un 's Bauche beisamme, sagt man, wenn jemand zwei schwere Arbeiten gleichzeitig tun muß oder wenn beim Kartenspielen der Verlierer die Karten ausgeben muß, also wenig Aussicht hat, ins Spiel zu kommen [KU-Kaulb verbr. VPf]. a. 1460: Gerlachs frauwen ym dalle hat den meden ... helffen buchen vnd weschen [KellR Lichtenberg]. a. 1679: 5 tage wäschen und bauchen helfen [GgHospR]. —
2. 's Kind hot ins Bett gebaucht 'das Bett genäßt' [ KU-Kaulb]; vgl. PfWB Bettbaucher. — Zu PfWB Buche (Baum), da die Lauge urspr. aus Buchenasche hergestellt wurde, Kluge-Mitzka17. — RhWB Rhein. I 526; Saarbr. 20; LothWB Lothr. 70; ElsWB Els. II 10; Bad. I 127.

 

  Pottasch-brenner m.: 'wer berufsmäßig Pottasche brennt'. 1657 bittet Lorenz Rosenzweig, ein Pottasch- und Harzbrenner aus Hagenau, den Rat der Stadt Kaiserslautern, ihn hier wohnen zu lassen, um sein Gewerbe auszuüben [Küchler 226]. 1707 beschwert sich der Rat von Kaiserslautern beim Oberamt darüber, daß der Oberförster zum großen Schaden des Waldes den Pottaschbrennern ganze Walddistrikte abzuhauen erlaube [ebd. 546]. 1718 wurde den Pottaschbrennern Compter und Stephany gegen 100 Gulden erlaubt, Pottasche im Wald zu brennen; ihnen wurde aber befohlen, nur Lageholz zu benutzen, das sie für 1 Gulden 24 Kreuzer je Zentner kaufen konnten [ebd. 566]. 1779 wurde das Pottaschesieden streng verboten [ebd. 738]. Der Beruf des P. wird noch im 18. Jh. in zahlreichen Eintragungen der Kirchenbücher von Orten des pfälzischen Waldgebietes genannt.