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 GWB gutheißen (Bd. 4, Sp. 592)   DWB billigen (Bd. 2, Sp. 29) 
  gutheißen-ss- 39,134,16, stets Getrenntschr; einmal subst billigen, (lobend) für richtig, gut erklären[Weisl, die Reaktion des Kaisers auf Sickingens Götz-Befreiung wiedergebend:] hat ers nicht auf meinen Befehl getahn; so taht er doch .. meinen Willen .. und ich kanns gut heissen, vor oder nach 39,134,16 Götz1~8,132 Götz2 IVAladdin [AG Oehlenschlägers Drama ‘A. od Die Wunderlampe’] .. war .. wohl aufgenommen, ließ auch nicht alles, besonders im Verlauf der Fabel, sich gut heißen 35,260,21 TuJ 1806[für: affermare per ben fatto] 43,178,13 Cell I 12Faust I 4156 ‘allgemeines G.’ iSv prinzipielles, öffentl Anerkennen, Wertschätzen (von jds Bestrebungen, Lebensleistung)ein allgemeines G. welches mehr ist als Beyfall B32,366,3 Wedekind [(vor?) 25.3.20] K
Syn anerkennen begrüßen bejahen billigen zu subst Anerkenntnis Anerkennung Bejahung Billigung Einverständnis

Gert Liebich

 

 billigen, probare, gutheiszen, genehmigen, betont bílligen statt des alten bíllìchen: das ist nicht zu billigen; ich billige dein benehmen vollkommen; alle billigten den ausgesprochnen grundsatz.