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| GWB Beherrscher (Bd. 2, Sp. 276) | GWB Folgeherrscher (Bd. 3, Sp. 790) | DWB gewalthaber (Bd. 6, Sp. 5103) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Herrscher über jdn, etw (vgl beherrschen 1) a Regent, oberster Herr üb Land, Volk uä, auch in Bild u Allegorie den ganzen Schatz Alexanders, den der B. des Morgenlandes gehäuft 411,174,10 DreiKönig Der Bildungstrieb ist hier in einem zwar beschränkten, aber doch wohl eingerichteten Reiche zum B. gesetzt N8,16,18 VglAnatomie 4 N10,47,6 KingCoal uö b von Göttern, auch in Namensperiphrase Helios, B. [< Die Sonne Beherrscherin Var] des Tages 492,43,15 IgelerMonument Delos ernster B. und Maja’s Sohn 2,134 Phöbus uHermes 1 151,1 Faust II 9668 2 Herrscher im weiteren Sinne (vgl beherrschen 2): Herr, Besitzer eines Harems [mBez auf Kaiser Abbas] Geschichten aus dem Harem .. wo die Frauen ihren B. kitzeln, sich mit ihm balgen 7,196,6 DivNot dellaValle ‘B. des Tages’: die öffentl Meinung bestimmende Persönlichkeit (hier zugl anerkannter Vertreter eines Fachs) [mBez auf die Orientalisten Hammer u Chabert] von Diez .. Der .. treffliche Mann hatte sich mit den B-n des Tages überworfen, die seine Arbeiten kunstreich tückisch außer Credit zu setzen wußten B32,125,17 Reinhard 24.12.19 3 iSv Meister (vgl beherrschen 4) Felix Mendelson, kräftig-zartem B. des Pianos 152,13 Widmung B40,326,1 Zelter 18.3.26 → GWB Allbeherrscher GWB Erdbeherrscher Welt- Syn Herr zu 1 befehlen(B-de) gebieten(G-de) Gebieter herrschen(H-de) Regent regieren(R-de) Regierer vgl zu 3 Kenner Meister | [Bd. 6, Sp. 5104] durchweg an die engere bedeutung von gewalt im sinne von 'vollmacht' an. die weitere bedeutung von potestas wird zwar in einigen spielarten der verwendung schon vorbereitet, entwickelt sich aber erst spät zu allgemeinem gebrauch. so wird auch in der bibelübersetzung die wortverbindung 'potestatem habentes' durchweg mit relativsätzen oder mittelst des adjectivs gewaltig wiedergegeben, erst bei Piscator tritt gewalthaber dafür ein. diese späte richtung der bedeutungsentwicklung beherrscht nun aber den neueren gebrauch völlig, sie hat die ältere anlehnung an den begriff 'vollmacht' ganz zurückgedrängt und neigt eher dazu, den bedeutungsübergang von gewalt, potestas zu violentia auch auf unsere bildung zu übertragen. 1) die ältere richtung: anknüpfung an gewalt im sinne von 'vollmacht'. a) wo diese gewalt aus dem machtbereich staatsrechtlicher factoren flieszt, ist der vorstellung einer übertragung der macht meist auch die nebenvorstellung ihrer ausübung beigemischt, die sich je nach dem zusammenhang freier entwickelt und zur allgemeineren bedeutung von gewalt, potestas überleitet. α) die vorstellung der übertragung der gewalt wird durch den zusammenhang festgehalten: item alls docktor Balthasar Merck von Walkilch, kaisser Karlis obraster secretari und folmechtiger gewalthaber, vom king Ferdenando z Offen abgefergett ward, ward im och gewalt geben und befolhen, wider in Thuczland heruff illes z ritten. Villinger chronik 171; auff disem reichstag sind hie gewessen personlich 44 graffen, die all in rat gehören, die andern bischoff, prelaten und graffen durch ir botschafft und 48 der stat ratsgeben, die andern reich- und freistät mit bevelch anderer gewaltshaber. d. städtechroniken 23, 286 (Augsburg); auch des heil. reichs frei- und reichsstädt bottschafften und gewalthaber hernach benennt, bekennen auch offenlich, mit diesem abschied. abschied des reichstags zu Augsburg (1525) s. reichstagsabschiede 212; wo aber ain oder der ander tail des beschwert zu sein vermaint, so sollen si zu baiden tailen durch ire volmechtig gwalthaber auf erichtag vor sanct Bartolomes, des hailigen zwelfpoten, tag schierist künftig vorgemelten statthaltern und regenten zu Innsprugg gegen ainander erscheinen. vertrag und abschied von Ulten (1521), österr. weisth. 5, 164; damit ab diser ehehaftsordnung desto ernstlicher gehalten und darwider nichte gehandelt werde, seint für diszmalen durch ainhellig befundnen ratschlag dise hernach benambste ehrliche mitnachpern zu bevollmechtigten gwalthabern ... firgenomben und erkiest. ehehaftsordnung von Telfs (handschrift von 1631), ebenda 3, 7; zu firkombung beszerer policei und forcht gottes aber ist beschlossen worden, dasz zwai erbahre gerichtsmänner, als auf ieden thail ainer, auf alle kreuzgäng in- und ausserhalb des gerichts zu ordentlich bevollmechtigten gwalthaber durch den richter verordnet und bestettet werden. ordnung des ehehaftstaiding von Stein auf dem Ritten (1766), ebenda 5, 241; erstens solle nebst den anwald ein eigener gemeinds-gewalthaber nebst vier viertlmeister bestellet werden. gemeindeordnung von Scharnitz (1789), ebenda 3, 31; ist hierinnen fürgenomen und beschlossen, wann und zu welcher zeit der gemain dorfmaister zu Silz aus rath und bevelch der sechsen als seinen zuegebnen gwalthabern, dieselben selbst oder der verordnete essehei und paumeister von gemainer nachperschaft nuz, fromen und ehehaft wegen der ganzen gemain gar oder ainstails auf ainen tag oder stunt von haus zu haus zusamen peutet ... ehehaft und ordnung von Silz (1616), ebenda 3, 38, desgl. 3, 81 (Untermiemingen 1618); damit die sachen nach und nach desto besser in guter ordnung erhalten werden kinnen, soll jedes jahrs jährlich ungefähr um Georgi mit vorwissen der oberkeit ain tag fürgenommen werden, darauf die burgerschaft gemeinsamlich zusammenkommen, da die ordnung nach lengs meniglich zu wissenschaft verlösen zu lassen, was für mängl fürfallen, anzuzaigen vornehmen, darüber die gebühr zu schliessen, insonderheit auch widerummen zwo gewalthaber anstatt der burgerschaft zu verordnen. bürgerschaftsordnung von Sillian (handschrift von 1801), ebenda 5, 577; wo ainer ain gewalthaber seczet, der nit ain angeseszner gerichtsmann wär, derselb soll auch mit zwaien gerichtsmännern ain bestand thuen oder wie vorstehet an den stab angeloben. landrecht von Kessendorf, ebenda 1, 35; anfänglichen beschlossen, dasz nun hinfiran alle jahr vier gwalthaber, ausschüss oder dorfmeister, ... allwegen zu haltender kirchenraitung und dann (in den osterfeir) tagen zween marigen [Bd. 6, Sp. 5105] erwöhlt und fürgenomen. dorfordnung von Niedersdorf (handschrift von 1782), ebenda 5, 542; und an ainem muotgericht sol man sin umb und in der 11. stund, sie verkünden dann mit ainem vogtherren oder sinen gewalthabern ain anders, daz sie muotgericht ie an ainem morgen oder ze abent haben wölen, dem sol dann ôch nachgegangen werden, wie obstat. öfnung von Gebhardswil (1466), weisthümer 5, 148 Grimm; item, wo doch nit ain geschworn gericht ist, da sol dennocht nieman urtail gen noch ufheben, dann die darzuo von ainem vogt oder sinen gewalthabern gesetzt werdent. 149; do haben die Römer nach vil erliten schaden von den Bairn enhalb Ins mit hilf könig Dietrichs als verwalter, gewalthaber und vogt kaisers Anastasii versamlet ... 1, 50. β) die vorstellung der übertragung der gewalt tritt hinter der vorstellung der machtausübung zurück: auch stucke, galgen und alle gerichte, also das die amptlude und gewalthabere in dem egen. marckte zu Schotten richten sollen über alle sachen die in dem marckte ... geschehen. (1356.) 669; öbrester felthauptman des römischen reichs, Titus Vespasianus kaiser, von got angezaigt geweicht, öbrester pischof, gewalthaber der gemain. (bairische chronik) 4, 841; römisches reichs verwalter, Nerva kaiser, angezaigt geweicht von got, der g'main g'walthaber, burgermaister zum andern mal, vater seins haimats der stat Rom. 847; dem öbresten velthauptman kaiser Traiano, von got gewelt und geweicht, überwinder der Teutschen und Goten, papst, gewalthaber der g'main. 855; Lucius Papirius Cursor, oberster gewalthaber der Römer, wolt haben, wie er den Fabium Rutilium mit gerten gestrichen hett, man solt ihn darzu mit der axt auch richten. kriegsbuch 3, 199b; als hat man firgenomen, ainen gemainsausschusz von zwölf personen zu setzen und zu verpflichten, weliche mit und neben denen ordinari gewalthabern alle gemaine vorfallenheiten zu verordnen und zu beschlieszen ... begwaltigt und berechtigt sein sollen. ordnung von Tarrenz, österr. weisth. 3, 168; daraufhin hab ich von oberkeits wegen, neben und samt denen gewalt- und befehlshabern, auch ausschusz mit einhelligen rath hernach folgende pfantung fürgenommen. dorfrechte von Ischgl (1569), österr. weisth. 3, 193; und ob sich aber derselbig nit pfenden lassen wolte, und dem, der ine gepfent hat, pöse ungeburliche wort geben wurde, der soll es den gwalthabern iedes orts anzaigen. bannding von Aschau (1590), ebenda 4, 373 anm.; so sollen auch alle jar in den vier orten, in ieden ort zween gewalthaber genomen, und durch den mair offenlich vor ganzer gemaind auf ain jar lang durch das glübt an aid statt bestelt werden. (1592) 381; verrer, firs achtundzwainzigiste, ist sowol durch die obrigkait, als den dorfmaister, gwalthaber und ausschusz wegen der frembden in das dorf Haimbingen einziechenten persohnen ... hernach beschribne bestendige ordnung ... fürgenomen worden. ehehaft und ordnung von Haimingen (1644), ebenda 3, 67; es soll auch ainem ieden dorfmaister hiemit eingepunden sein, umb dasjenige, was er in namen ganzer gemain einzunemen und auszgegeben hat, negst nach auszgange seines jars dem nachkomenden dorfmaister, gwalthabern und ausschusz ordenlich specificiret und erbarliche raitung zu halten. ebenda 71; den zween dorfmeistern und gewalthabern ist die vollmacht eingegeben, die gemeinde Haid in allen vorfallenheiten zu vertretten. gemeindeordnung von Haid (handschrift von 1798), ebenda 3, 346; wenn der gemeindevorsteher oder die gewalthaber die gemeinde zusammenrufen lässt, so soll ieder schuldig sein zum erscheinen. gemeindsbrief von Berwang (handschrift aus dem 17. jahrh.), ebenda 3, 139. b) am einseitigsten wird die vorstellung der übertragenen gewalt da herausgearbeitet, wo die übertragung von privatpersonen ausgeht: wie ein gewalthaber in crafft sins gewalts einen andern machthaber undersetzt schulden inzebringen. rhethorichscher spiegel 175a; wenn aber hierin verdrieslich und vil z weitleuffig sein würd, von einer ieden sachen gewalts formen, an z zeigen wie die gewalthaber z setzen sein. laienspiegel (1511) 9a; die múnich und ander geistlich ordensleut mögen on irer obern gunst, nit gewalthaber setzen. 8b; weibs person mögen nit gewalthaber sein. 8a; thun dir ... hiermit zu wissen, dasz Moises der fürsprecher und gewalthaber Jesu von Nazareth des beklagten inwillens ist ... etliche zeugen und kundschafft vor uns ... zu verführen. historischer processus juris 144; so haben [Bd. 6, Sp. 5106] die recht heilsamlich zugelassen, dasz ein jeder, er seie kläger oder beklagter, in allen bürgerlichen sachen einen anwalt und gewalthaber an sein statt ordnen und setzen möge. Frankfurter reformation (1611) 1, 6, § 1. vgl. auch anmerkungen über die reformation (1737) 1, 366; und von den ganzen gericht der sachen halber vollmechtig schriftlichen gewalthabern, ist aus hernach volgenden ursachen über reifer consideration und berathschlagung der sachen beschaffenhait mit den hant- und tagwerchern allhie .. saz und ordnung firgenomen. gerichtsverordnung zu Kastelbell (1631), österr. weisth. 4, 318; die ankündigung der loosung kann von dem loosungsberechtigten selbst oder einem gewalthaber, rechtsbeistand, oder geschäftsbesorger desselben ... geschehen. gesez über die losungsgerechtigkeit § 13, s. badisches regierungsblatt für 1808 s. 137; der gewalthaber ist schuldig, das ihm anvertraute geschäft, so lange der auftrag besteht, zu vollziehen. badisches civilgesetzbuch von 1879 § 1991, justizgesetze für Baden 1, 459, vgl. auch § 1992 bis 1997; die betheiligten sind befugt, in allen fällen, wo nicht das gesetz deren persönliches handeln verlangt, sich durch gewalthaber vor den rechtspolizeibehörden vertreten zu lassen. rechtspolizeigesetz für Baden (1879) § 40, s. justizgesetze für Baden 3, 28; erkennt der notar, dasz die vertretung der partei durch einen gewalthaber im einzelnen falle nicht zulässig sei, so hat er den vor ihm erscheinenden bevollmächtigten zu belehren. ebenda; die vollmachten der gewalthaber der betheiligten müssen enthalten die bezeichnung: des gewaltgebers und des gewalthabers. notariatsordnung für Baden (1879) § 16, s. justizgesetze für Baden 3, 94. c) von dieser privatrechtlichen verwendung aus wird der bedeutungsgehalt des compositums in der älteren terminologie in erster linie beurtheilt. α) so herrscht für die ältere rechtsprache durchweg die bedeutung 'stellvertreter, beauftragter' vor, gleich viel, auf welchem rechtsgebiet das wort angezogen wird: es seind manigerlai gewalthaber namen, etlich werden gemainlich z latein genant procuratores, die ausz gebem gewaltt eins andern sachen und geschefft handlen. laienspiegel 8a; so balldt der angeclagt zu gefenngknuss angenomen ist, sol der anclager oder sein gwallthaber mit seinem leip verwart werden. Carolina 12 Kohler-Scheel; gewalthaber, generale vocabulum est, mandatarium seu procuratorem constitutum denotans. hinc si in commissionibus circa carceratos et carceris inspectionem commissario injunctum, dasz er desz gefangenen gelegenheit, sowol von jhme selbst, als dem raht oder dessen verordneten und gewalthabern, unnd sonsten erkündigen etc. hoc est, ut conditionem captivi tam ab ipso quam a magistratu aut ejus deputatis et mandatariis vel alias inquirant: quaeritur, qui nam sub verbo gewalthabern comprehendantur? et primo an deputati, qui captivum detinent, hisce verbis contineantur: et videbatur dicendum, quod non, quia sunt instar testium. cum itaque juris sit, testem in propria caussa neminem esse posse, merito et hi reiciendi, nec sub hisce verbis comprehendi posse videntur. observationes 226 (1624); gewalthaber, mandatarius, procurator. 697; gewalthaber, procurator, mandatarius. 3, 1314 (der ausdruck wird als in Sachsen üblich bezeichnet). β) auf die gleiche bedeutung weisen auch die synonyma, mit denen das wort in verbindung tritt: verlossend sich, das sie das recht wiszt ir, wann ir hatten gladen [Bd. 6, Sp. 5107] Lucifern, und die höllische gemein verhören zu lassen. proc. juris 144, vgl. DWB fürsprecher und gewalthaber. ebenda; sindicus, wirdet von einer gemaind z gewalthaber gesetzt. laienspiegel 8a; hueter, m.: verordneter, der bei den gemeindetrünken den wein einzuschenken hat .. also eigentlich wer die hut, spec. die aufsicht über die kasse hat, aus welcher der gemeindetrunk bezahlt wird. syn. gewalts-haber. schweizerisches idiotikon 2, 1794; Belial, nach dem du begehrest von der höllischen gemein wegen, als ein abgeordneter gewalt- und befelchhaber oder verweser, ehrliches vor uns vorzubringen. historischer processus juris 29; vorstehende persohnen, als anwald, gewalthaber und viertelmeister haben sich in gemeinds-sachen zu unterstützen. gemeindeordnung von Schärnitz (1789), österr. weisth. 3, 32. γ) unter den wörterbüchern, sofern sie nicht die jüngere bedeutungsentwicklung buchen (s. unten 2, c), sind es nur Dasypodius und Hulsius, die die übertragene macht in der form eines öffentlichen amtes auffassen: gewalthaber recht ze sprechen, praetor. 2b; gewalthaber, recht zu sprechen, le juge. (1596) G 2a (in der ausgabe von 1614 geändert). die späteren wörterbücher haben nur den privatrechtlichen begriff der stellvertretung im auge: gewalthaber, procurator, actor. 723; völliger gewalthaber, plenipotentiarius. ebenda; gewalthaber, actor alio nomine. 151; gewalthaber, procurator, patronus. 2, 74; gewalthaber, un procureur, procurator. nouveau dictionaire du voyageur 145. ebenso 74b; gewalthaber, anwald chi hà potere ò autorità, procuratore, ayant puissance, ou autorité, procureur. 381a; gewalthaber (der) dem jemand gewalt gegeben hat, a plenipotentiary, a commissary, an attorney, a proctor, a factor, an agent. teutschengl. wb. (1716) 768; gewalthaber, geweldhabber, s. DWB anwalt. (1719) 2, 96c; gewalthaber einer sach, solche auszuführen, procurator. 290. 2, 150b (in älteren ausgaben, fehlt 1764); gewalthaber, commissaire, procureur, plenipotentiaire. 253; gewalthaber, s. mandatarius. 4, 1041; gewalthaber ... im oberdeutschen eine person, welcher zu einem gewissen geschäfte die nöthige gewalt, d. i. vollmacht ertheilet worden; der gewaltführer, gewaltträger, im hochdeutschen der bevollmächtigte. 2, 648; gewalthaber, haberin, magt- of volmagthebber, eene gevolmagtigde. 430b; gewalthaber, m. -haberin, f. one invested with power or authority; it. v. bevollmächtigter. 1, 462c. 2) die jüngere richtung: anknüpfung an die allgemeinere bedeutung von potestas: vgl. gheweldhebber, machtige. 2, 657; gewelthabber, macht, gezag hebbende. friesch woordenboek 455; geweldhebber, kleine dwingeland, een geweldenaar, onder kinderen. wb. der Groningensche mda. im 19. jahrh. 123. a) verwendungen und verbindungen, die sich aus dem oben (1, a) belegten gebrauche entwickeln konnten. α) die verbindung mit dem subjectiven genetiv: des königs Nebucad Netzars gewalthaber, der seine weisen tödten solte, hiesz Arjoch. Dan. 9 v. 15. anhang d. herbornischen bibl. wercks (1616) 511a. β) attribute, die dem verhältnis zu anderen machtfactoren eine rangordnung entnehmen: auch ungescheuwet seiner jugent, zu dem, dasz er mit dem geschlechtnamen Corvinus geadelt, haben in die Römer baldt darnach zu ihrem consul, das ist, zu dem höchsten gewalthaber under sich erwehlet. wendunmuth 25a; und ist C. Marius Rutilius, ausz der gemain der erst mann dictator, das ist, obrigoster gwalthaber, erwölt worden. Vergilius 33b; macht und gröse des staats und seines obersten gewalthabers schienen jetzt das ganze glük der Franzosen zu sein. staatsgeschichte Europas (1805) 1, 50. b) verwendungen die unmittelbar auf die allgemeinere grundlage von gewalt haben zurückführen. die verbindung mit einem objectiven genetiv und dessen ersatzbildungen: wellicher mensch durch die gnad gottes der ein gewalthaber aller menschen hertzen ist, in dise himmelische bruderschafft gepracht und angenomen, desselbigen namen wurdet uffgeschriben werden in das buch der lebendigen in dem himmel. 74 neudruck; gott allein ist ein gewalthaber aller menschen hertzen. 121; arbiter imperii, regierer und gewalthaber des römischen reichs, der das reich nach seinem willen regieret. a. a. o.; der gewalthaber des todes (Christus) starb, welch ein wundervoller, geheimniszreicher tod! handbibliothek für freunde 2, 173; ich gewalthaber [Bd. 6, Sp. 5108] des todes, bin ich nicht mächtig, den ohne anstosz zu behüten, der sich an mir hält. 180; er kam nicht zum gericht in diese welt, sondern leben und unsterblichkeit in jedem verstand empor zu bringen; den tod in jedem verstand zu vertilgen, und des fürsten und gewalthabers des todes meister zu werden. aussichten in die ewigkeit 3, 328; das wäre ein triumph, wenn der teufel mehr der gott dieser welt, der herr der elemente, der gewalthaber über tod und unglück wäre, (wie ihn doch das a. t. und selbst die meinungen des damaligen zeitpunkts darstellen) den nachher Jesus überwände. (gespräch .. über Klopstocks Messias) 1, 282. c) von dieser jüngeren entwicklung nehmen auch einige wörterbücher notiz, und zwar mit ausnahme von dem teutschengl. wb. von 1716 und dem Straszburger dictionaire nur solche, die die ältere bedeutung nicht buchen, während bei Dasypodius, der lateinisch-deutsche und der deutsch-lateinische theil, bei Hulsius und die einzelnen ausgaben nach dieser richtung abweichen: dominus .., gewalthaber uber etwas. 7d; imperator, gewalthaber. Simon Rot; gewalthaber, agent puissance ou authorité. (1614) 163a; gewalthaber, regent, oberster, dominus, imperator. 1592; gewalthaber, herrscher. 290; gewalthaber, dominator, dynastes, dictator, potentator. corn. 2, 150b (in der ausgabe von 1764 nur gewalthaber, dominus); ein obrister gewalthaber, ein souverain, ein monarch, der seine gewalt von gott hat, a sovereign, a monarch, he that has a sovereign power. teutsch-engl. wb. (1716) 763; gewalthaber, qui vim et auctoritatem habet. 2, 420b; gewalthaber, seigneur, maître; plénipotentiaire, commissaire, procureur, mandataire, principal. nouveau dictionnaire 339a. d) der neuere sprachgebrauch hat die genetivverbindungen der einen wie der anderen art unterdrückt, auch die attribute, die die bedeutung wesentlich beeinflussen. der absolute gebrauch des wortes, der in der terminologie der rechtsprache die allgemeinste und abstracteste bedeutung ausprägt, nimmt in politischen und historischen darlegungen eine wendung zu gewalt, violentia. hier überwiegt der plural weit über den singular. α) verbindung mit attributen. 1)) ganz vereinzelt und alterthümlich erscheint hier das possessivpronomen, namentlich wenn es den objectiven genetiv ersetzt: als Justin hierauf bei dem feldzuge in die hände der Wälschen gerieth und sie ihn erschieszen wollten, meinte er, mit den augen zwinkernd, zu seinen gewalthabern ... sonderlinge 52. 2)) adjectiva. a)) allen rittermessigen gewalthabern, beide landt und stätt, darzu auch andern, wesz stands die sein mögen, auff viel wege dienstlich und sehr kurtzweilig zulesen. Cäsar (1588) titelblatt; worte zur rechten zeit an die politischen und moralischen gewalthaber ... über die Robespierrische konstituzion von 1793. 29, 424; die geistlichen und weltlichen gewalthaber. berichtigungen einiger miszdeutungen (1828) 103; die geschichte des groszen zwischenreichs in den jahren 1439 bis 1453 läszt uns in die verwirrungen eines wahlreiches hineinsehen, wo man dem würdigsten des inlandes die krone nicht gönnt, oder auch wohl zwischen würdigen und mächtigen in's schwanken geräth, und deswegen viel nach auswärtigen gewalthabern umsieht. (theater und deutsche literatur) 45, 368; es heiszt meines erachtens der nationalehre einen schlechten dienst erweisen, wenn man annimmt, dasz die miszhandlung und erniedrigung, die die Preuszen durch einen fremden gewalthaber erlitten, nicht hinreichend gewesen seien, ihr blut in wallung zu bringen und durch den hasz gegen die fremdlinge alle anderen gefühle übertäubt werden zu lassen. Bismarck reden (17. mai 1847) 1, 10. b)) das substantiv ohne attribute, die die bedeutung beeinflussen. 1)) der singulargebrauch. a)) unterm gewalthaber Nimrod, dem geherrschigen könig. magister Nimrod (1752), 17. buch. vgl. dazu Schönaich ästhetik in einer nusz (158 Köster), der an generalgewaltiger erinnert; sie sind die ewig offene strasze, worauf die unterjocher einziehen, ein thor, was jeder gewalthaber einnimmt. 1, 411. b)) in der terminologie der wissenschaftlichen, vor allem der rechtsprache: folglich giebt blosze gewalt kein recht; sonst müsst' es ein recht des stärkern geben, welches die vernunft nicht anerkennt. soll demnach ein gewalthaber zugleich ein rechthaber (nämlich ein wirklicher, nicht ein solcher der [Bd. 6, Sp. 5109] immer recht haben will, wenn er es auch nicht hat) sein: so musz das mit der gewalt verknüpfte recht einen anderweiten grund haben. welches dieser sei, musz sich in jedem falle aus den besondern verhältnissen des gewalthabers zu seinen untergebnen ergeben. philosoph. lex. 2, 260 f.; steht der minderjährige unter elterlicher gewalt, so ist auch die einwilligung des gewalthabers erforderlich. bürgerliches gesetzbuch § 4; für eine minderjährige wittwe ist die einwilligung des gewalthabers nicht erforderlich. ebenda. c)) gewalthaber für despot s. verdeutschungswb. 258. 2)) der pluralgebrauch. a)) dennoch mögen einzelne gewalthaber ihre höfe befestigt haben. deutsche alterthumskunde 4, 280; allein dies ging zu weit; der senat gehorchte seinem gebote nicht, sondern empörte sich sammt der bürgerschaft gegen die beiden gewalthaber. weltgeschichte 12, 275 (der senat von Athen gegen Isagoras und Kleomenes); Fichte hält mitten unter den gewalthabern in Berlin seine 'reden an die deutsche nation'. Immermann (memorabilien: das fest der freiwilligen in Köln) werke 19, 165. b)) sollte aber die absicht solcher maximen sein, das privatinteresse der gewalthaber von dem allgemeinen interesse der völker trennen, oder dem letzteren gar entgegen setzen zu wollen. (über die franz. revolution) 29, 430; demnach wäre alle unvernunft ... bald zu heilen ... wenn nicht darauf geachtet würde ... ein satz, der nicht nur im privatleben ernstlich erwogen, sondern auch fürsten und gewalthabern zum nachdenken anempfohlen zu werden verdient. Münchhausen 3, 10; wir waren provisorisch. wenn einer den andern damals fragte: 'wie geht's dir?' und der andere wollte sagen: schlecht, so antwortete er: 'provisorisch'. denkt ihr, dasz in solchen tumultuarischen zeiten sich die ordentlichen leute zu den gewalthabern finden? gott bewahre! die sitzen still und verdrieszlich zu hause. (memorabilien: Düsseldorfer anfänge) werke 20, 129; von der erziehung der jugend musz die rettung ausgehn. sie musz als deutsche nationalerziehung, als aufgabe der gebildeten gefaszt werden. selbst den gewalthabern soll die neue erziehung nicht gefährlich sein; denn sie bereitet ihnen nichts, was sie zu fürchten hätten. 18, 184; mit noch viel sieghafteren gründen kann Preussen antworten .. es ist nicht wahr, dasz es ein volk (Polen) unterdrückt hat, es hat nur eine aristokratie gestürzt, welche die masse ihrer leibeignen verhinderte, ein volk zu werden; es hat nur die gewalthaber beseitigt, welche ihre untergebenen in einem zustande der entmenschung festhielten. Wilh. Jordan ber. d. Frankfurter nationalversammlung (2) 1148a; die gewalthaber haben jede scham aufgegeben und das volk wird jede achtung vor ihnen aufgeben. neues leben 3, 38; das, was er seinem temperament nach am liebsten gethan hätte, nämlich der regierung sein amt vor die füsze zu werfen, sich an die spitze einer bewegung zu stellen und mittelst seiner einsicht und energie die gewalthaber wieder dahin zu jagen, von wannen sie gekommen: das hat er unterlassen. (der grüne Heinrich) 1, 386.
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