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 DWB staatskerl (Bd. 17, Sp. 306)   DWB staatsmann (Bd. 17, Sp. 312)   DWB staatsmensch (Bd. 17, Sp. 313) 
 staatskerl, m. volksmäszig stattlicher, prächtiger mensch. Hetzel wie der Deutsche spricht (1896) 297, stootskarl Pasch Altenburger bauerndeutsch 100, staatskarl Ruckert unterfränk. mundart 174, e stadskerli Hunziker Aargauer wb. 249; den (schnupftabak) hat mir mein Florian bracht, gelt, es ist ein staatskerle? so ist keiner auf zwanzig stund' wegs. Auerbach dorfgesch. 2, 13.

 

 staatsmann, m.
1) mann der staatsangelegenheiten zu leiten versteht oder dem solche anvertraut sind, im 17. jahrh. nach franz. homme d'estat gebildetes wort (homme d'état, homme qui regit les affaires publiques. Littré dict. de la langue franç. 2, 2036b): statsmann, politicus Stieler 1237; staatsmann, politicus, pacis artibus clarus Frisch 2, 313a; mehr mit hervorhebung der art, befähigung, einsicht: wer nach mode studieret hat, den tituliret man einen statsmann, hat ein ansehen, und wird befördert. Butschky Pathm. 39; mein vater wird noch sitzen und die zeitung auswendig lernen, damit er morgen in seinem kränzchen den staatsmann spielen kann. Lessing 1, 271 (j. gel. 3, 2); der tugendhafte, der patriotisch gesinnte staatsmann. Klinger 11, 207; ich hätte den staatsmann erst hören sollen, ob der streich auch zu seinen charten passe? Schiller 3, 504 (kab. u. liebe 5, 8); in der rauhen schule des kriegs erwachsen, ... fehlte ihm die geschmeidigkeit des staatsmanns und höflings, welche durch nachgeben siegt und durch unterwerfung gebietet. 9, 300; mehr amt, stellung und wirksamkeit betonend, vorzüglich in der neuern sprache: der grosze staatsmann der Römer (Cäsar) dämmte auf einige zeit diese einbrüche der Germanen. Freytag bilder a. d. d. vergangenh. 1, 48; der leitende preuszische staatsmann. Preuszen im bundestag 1, 21*

auch deine weiblichkeit hat ihre rechte,
der zarte punkt gehört vor dein gericht,
nicht vor des staatsmanns.
Schiller 12, 485 (M. Stuart).

plur. staatsmänner, mit hervorhebung des geschlechts (vgl. oben staatsleute): von staatsmännern und regenten. Wieland 31, 314; die grosze mehrzahl der feldherren und staatsmänner, denen Deutschland seine befreiung verdankte, gehörte ja dem adel an. Treitschke d. gesch. 2, 107; jene exklusiven herren der ritterschaft sind mehr partei- als staatsmänner. Preuszen im bundestag 1, 302.
2) staatsmann, mann der staat macht in kleidern, geräten u. s. w. Campe (vgl. staat 3, d); auch in vertraulicher rede wol von einem, mit dem man staat machen kann, prächtiger mann: das ist ein staatsmann! vgl. staatsmensch.

 

 staatsmensch, m. mensch, der durch sein wesen oder äuszeres staat macht, prächtiger mensch; in vertraulicher rede: das ist ein staatsmensch! vgl. DWB staatskerl, DWB staatsmann 2.