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vervormunden bis vervortheilung (Bd. 25, Sp. 2061 bis 2063) | |||||||||||||||||||||
vervormunden, v. vervormundschaften, v. vervornehmen, v. vervornehmung, f. vervorschuhen, v. vervorständen vervortheilen, v. vervortheiler, m. vervortheilig, adv. vervortheilisch, adj. vervortheilung, f. vervortheilungssucht, f. vervorurtheilen, v. verwachen, v. verwachung, f. verwachsen, v. verwachsenblättrig verwachsenfrüchtig verwachsenwurzelig verwächsen, v. verwachsenheit, f. verwachsung, f. verwachsungsstelle, f. verwachsungsvorgang, m. verwachten, v. verwachtung, f. verwachung, f. verwackeln, v. verwaffen, v. verwaffnen, v. verwageln, v. verwagen, v. verwägen, v. verwagepflichten, v. verwägung, f. verwählen, v. verwähnen, v. verwähnung, f. verwahr, m. verwahren, v. verwähren, v. verwahrer, m. verwahrerin, f. verwahrfink, m. verwahrlassen verwahrlich verwahrlichkeit, f. verwahrlos, adj. verwahrlose, f. verwahrlosen, v. verwahrloser, m. verwahrloserin, f. verwahrlosig, adj. verwahrlosigkeit, f. verwahrloslich, adv. verwahrlosung, f. verwahrnis, f. verwahrsam verwahrsam, adj. verwahrschule, f. verwahrstock, m. verwahrung, f. verwahrungsanstalt verwahrungsgebrauch verwahrungscur verwahrungskraft verwahrungsmethode verwahrungsmittel verwahrungspulver verwahrungsregel verwahrungsständer verwahrungsrede verwahrungssatz verwahrungsschein verwahrungsschreiben verwahrungsschrift verwahrungszeile verwahrungsgebühr verwahrungshaft verwahrungskosten verwahrungslehen verwahrungsort verwahrungstaxe verwahrungsvertrag verwahrungshaus verwahrungsort verwahrungsplatz verwährung, f. verwaisen, v. verwaistheit, f. verwaisung, f. verwaldzinsen, v. verwalken, v. verwallen, v. verwallung, f. verwallungsknollen verwallungsprozesz verwallungsversuch verwallungswulst verwälschen | [Bd. 25, Sp. 2062] v.: die schichtmeister sollen vereidet und vervorständet werden spec. juris metallici 101. 1) die gewöhnliche bedeutung entspricht übervortheilen und bevortheilen (s. th. I, 1761), das daneben im 17. jahrh. aufkommt: einen vortheil über jemand davontragen; v., vom vortheile bringen gelehrtenrep. 260; v., ... nur im gemeinen leben üblich ..., für das gebräuchlichere bevortheilen 218, 494; bevortheilen, überv., verv. 1, 35 E. v. ist also gleichbedeutend mit vernachtheilen, benachtheiligen, auch mehrfach damit gepaart (s. o. sp. 905): v., befehden, benachtheilen (1578) 24a; v., disavantaggiare 2, 1069b; v. oder benachtheiligen 2184. a) zuweilen ohne jede schlechte nebenbedeutung: einen vortheil über den feind davontragen: den (Mithridates) hat Gneus Pompeius in einem nächtlichen streit übereylt und verforteilet, sein wagenburg zerissen und der seinen viertzig tausent erschlagen chronica zeytbuch (1531) 68b; darumb er (der adler) in der hhe fahren msz, dasz er seine feind von ferne sehe und verfurteile Plinius (1565) 404; dann alsobald er (Roland) sieht den könig sich erheben, b) meist in dem sinne, dasz demjenigen, der vervortheilt wird, dadurch ein unrecht geschieht: 'verunrechten, beleidigen' Dähnert; warumb lasset ir euch nicht viel lieber unrecht thun? warumb lasset ir euch nicht lieber verforteilen? sondern ir thut unrecht und verforteilet, und solches an den brüdern bibel 7, 47 Bindseil; schweren, das man nicht aus fürsatz, jemands zu verforteilen oder mit unrecht zu beleidigen, einen krieg oder anklage angefangen habe thes. (1587) 129a; wie er (Ludwig der Deutsche) von seinem vatter (bei der reichstheilung) ... verfortheilet were Schweytzerchronik 234b; eine billige, niemand vervortheilende toleranz 11, 204 S.; brächten es ... die Europäer dahin, ... dasz keine unterdrücker und sie selbst nicht mehr unterdrückten, vervortheilten, beraubten 23, 503 S.; der gewissenhafte richter ... muszte ... verderben über den vervortheilten rechtschaffenen aussprechen (weil der bösewicht, der ihn geschädigt hatte, nicht gegen den buchstaben des gesetzes verstiesz) 1, 191. c) gewöhnlich geschieht das v. durch list oder betrug; Luthers v. wird bei A. Petri durch schedigen, betriegen erklärt; fallere, betriegen, v. syn. b 4c; betriegen, v. (1618) 2, 118b, 136, (1727) 184a, nouv. dict. 2, 940a; v., ... ubereylen, umbgehen, uberlisten (1578) 24a; defraudare Dentzler; decipere sprachkunst 110; wenn du ubel von deinem nehsten redest ... oder vervorteilest in auf dem marckt und sonst wo du nur kanst 28, 623 W.; du wirst verfortheilt und betrogen weh uns, tapfre männer, [Bd. 25, Sp. 2063] keinem unterdrücker, keinem vervortheilenden betrüger 14, 537 S.; er sei im geringsten nicht gesonnen gewesen, weder lord Chesterfield noch sonst jemand zu vervortheilen, sondern habe innerhalb drei monaten alles erstatten wollen s. schr. 5, 35. besonders häufig im handel v. Sarepta (1571) 221b; den bruder im handel v. nach 1. Thess. 4, 6: und das niemand zu weit greiffe, noch verforteile seinen bruder im handel bibel 7, 150 Bindseil; gesichte 377; florileg. polit. (1662) 1, 449: anthropodemus 3, 68; catechismusmilch 1, 407; 30, 325 S. durch falsches masz und gewicht v.: alle, die ... mit masz, ehlen, gewicht ubersetzen, v. theatr. diab. (1569) 421b; weilen ... viele leute durch deren miszbrauch vervortheilet werden deutsche schr. 2, 288. um geld v.: wo du ymand umb ein gülden teuschest und verforteylest 30, 1, 167 W.; pecunia aliquem fraudare, einen umbs geld fons latinitatis 360; hab ... niemand meines wissens um des hellers werth im leben vervortheilt 2, 18 G. (räuber). 2) anderes ist nur vereinzelt: a) mit sächl. object: der vorenthaltene, abgebrochene und vervortheilte lohn pflichtsvorhaltung (Schneeberg 1714) 14; schwäb.: 'als vorteil davon tragen, profitieren', der wird nicht viel v. 2, 1398. b) vervorteilt, unvorteilhaft: so gedenck, ..., das es weit verfortheilt sey, dasz das abgerunne wasser bleibe, und das es stets laufs fort und ausz dem lande lauffe greuel d. verwüstung 441. —
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