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Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm  ·  · 
 
gerichtsordnung bis gerichtspidmark (Bd. 5, Sp. 3669 bis 3670)
 
gerichtsordnung, f.
gerichtsort, m.
gerichtspapier, n.
gerichtspatron, m.
gerichtsperson, f.
gerichtspetschier, n.
gerichtspfenning, m.
gerichtspflege, f.
gerichtspfleger, m.
gerichtspflicht, f.
gerichtspidmark, f.
gerichtsplacker, m.
gerichtsplackerei, f.
gerichtsplatz, m.
gerichtsposaune, f.
gerichtspräses, m.
gerichtspredigt, f.
gerichtsprincipal, m.
gerichtsprotokoll, n.
gerichtsquäker, m.
gerichtsqual, f.
gerichtsrath, m.
gerichtsräumung, f.
gerichtsrecht, n.
gerichtsrede, f.
gerichtsreitung, f.
gerichtsring, m.
gerichtsrolle, f.
gerichtsruf, m.
gerichtssaal, m.
gerichtssache, f.
gerichtssasz, m.
gerichtsschaden, m.
gerichtsschalter, m.
gerichtsschein, m.
gerichtsschenke, f.
gerichtsscheu, adj.
gerichtsschilling, m.
gerichtsschlieszung, f.
gerichtsschnäpper, m.
gerichtsschöffe, m.
gerichtsschrank, m.
gerichtsschranke, f.
gerichtsschranne, f.
gerichtsschreiber, m.
gerichtsschreiberei, f.
gerichtsschreier, m.
gerichtsschrift, f.
gerichtsschuld, f.
gerichtsschultheisz, m.
gerichtsschwätzer, m.
gerichtsschwebhaftigkeit, f.
gerichtsschwelle, f.
gerichtsschwert, n.
gerichtssecretarius, m.
gerichtsseitig
gerichtssiegel, n.
gerichtssitz, m.
gerichtssitztag, m.
gerichtssitzung, f.
gerichtsspan, m.
gerichtsspiegel, m.
gerichtssportel, f.
gerichtssprach, m.
gerichtssprache, f.
gerichtssprengel, m.
gerichtsspruch, m.
gerichtsstab, m.
gerichtsstadt, f.
gerichtsstand, m.
gerichtsstange, f.
gerichtsstatt, f.
gerichtsstätte, f.
gerichtsstein, m.
gerichtsstelle, f.
gerichtsstellung, f.
gerichtsstempel, m.
gerichtsstil, m.
gerichtsstillstand, m.
gerichtsstimme, f.
gerichtsstrafe, f.
gerichtsstreit, m.
gerichtsstube, f.
gerichtsstuhl, m.
gerichtsstunde, f.
gerichtstafel, f.
gerichtstag
gerichtstaxe, f.
gerichtstaxierer, m.
gerichtsteinig
gerichtstermin, m.
gerichtsteufel, m.
gerichtsthänig, adj.
gerichtstheil, m.
gerichtsthron, m.
gerichtsthür, f.
gerichtstisch, m.
gerichtstrommete, f.
-trompete, f.
gerichtstrunk, m.
 gerichtsordnung, f. ordnung, nach welcher vor gericht verfahren wird, sowie das buch, welches ihre bestimmungen enthält: sonderlich so will ich keiser Karls des fünfften und des heiligen reichs peinlicher gerichtsordnung getrewlich geleben. Carolina art. 4, schöffeneid; das ander stücke christlicher freiheit ist, das uns Christus nicht bindet an die ceremonien und gerichtsordnung des gesetzs Mosi, sondern das

[Bd. 5, Sp. 3670]
christen mügen brauchen gerichtsordnung aller lender. Luther 7, 16a.
 
 
gerichtsort, m.
1) forum, tribunal, locus judicii Stieler 1395.
2) ein ort (dorf oder stadt), welcher eigene gerichtsbarkeit hat.
3) ein dorf, welches der rechtspflege eines gerichtshalters anvertraut ist Campe.
 
 
gerichtspapier, n.
1) mit stempel versehenes papier, wie es bei gericht gebraucht wird.
2) schriftstück, welches bei gericht eingereicht wird, oder welches die gerichtlichen verhandlungen enthält Campe: die gerichtspapiere ordnen, untersuchen.
 
 
gerichtspatron, m. gerichtsherr: ein verschmitzter gerichtsfrohn hatte die frohnveste mit allerlei vagabonden und diebsgesindel so angefüllt, dasz dem ökonomisierenden gerichtspatron die prärogative der hohen gerichtsbarkeit wegen der atzungskosten sehr lästig wurde. Musäus physiogn. reisen 4, 14. 26.
 
 
gerichtsperson, f. beamter, mitglied des gerichts, assessor judicii Stieler 1427: das gericht und gerichtsperson allzeit ehren und fürdern. Tengler laienspiegel 7a; nach vollendung ietztbemelter zwo ehehaften (gerichte) wirdet iedesmal durch die gerichtspersonen ain malzeit zu Mildorf der gebür nach eingebracht, die auch in raitung (rechnung) gelegt. weisth. 6, 171, 6 (von 1588); wollten sie nicht eine gerichtsperson rufen lassen? Gellert 3, 404; indesz sie (das mädchen) die gerichtspersonen für eine freche dirne erkannten. Göthe 18, 74.
 
 
gerichtspetschier, n. petschaft der gerichtsbehörde zum siegeln: hab ich mein gewönlich gerichtspetschier hier unden an ins spacium than drucken. Reutter v. Speir kriegsordn. 50.
 
 
gerichtspfenning, m. abgabe an den landrichter seitens der gerichtsangehörigen: so geit man dem richter auch grichtspfenning, der schwaikhof geit drei pfenning und der mairhof drei pfenning. tirol. weisth. 2, 178, 3; sein (des gerichtsamts) gerichtphening das nimbt ein ambtman ein und antworts gen Pruckh dem landrichter zu den bemelten zwaien tagen, zu sand Jörgen tag und zu sant Michelstag ie von aim 1 D und nicht mer. östr. weisth. 6, 302, 26 (15. jh.). s. gerichtsberner.
 
 
gerichtspflege, f. rechtspflege: die functionen des religions-cultus und der gerichtspflege. Göthe 38, 235.
 
 
gerichtspfleger, m. wie gerichtshalter: dasz der gerichtspfleger den patron vom würgen und abschlachten der delinquenten unterhielt. Musäus physiogn. reisen 4, 20.
 
 
gerichtspflicht, f. cautio judicio sisti Stieler 1446. s. gerichtsfolge.
 
 
gerichtspidmark, f. verzäunte gerichtsgrenze östr. weisth. 6, 359, 3 (17. jh.); pidmark verkürzt aus pündmark (s. beunde th. 1, 1747): uberzeunen, pündmark der grünt (feldgrundstücke). 111, 33; die pimark ausgraben oder abhauen (ist verboten) 240, 16, ausgegraben pimark oder übersetzte (versetzte) zaun wider an sein altes ort, wie vormals gewesen, sezen und graben 20.