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Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm  ·  · 
 
gemeinhaus bis gemeinhochdeutsch (Bd. 5, Sp. 3255 bis 3257)
 
gemeinhaus, n.
gemeinheit, f.
gemeinheitlich, adj.
gemeinheitsgenusz, m.
gemeinheitsmeister, m.
gemeinheitstheilung, f.
gemeinherr
gemeinherrschaft, f.
gemeinhin
gemeinhirt, m.
gemeinhochdeutsch
gemeinholz, n.
gemeinhut, f.
gemeinhutung, f.
gemeinigkeit
gemeiniglich, adv.
gemeinjahr, n.
gemeinkasten, m.
gemeinkraft, f.
gemeinkunde, f.
gemeinkundig
gemeinland, n.
gemeinländerei, f.
gemeinleben, n.
gemeinlich
gemeinlichkeit, f.
gemeinmachung, f.
gemeinmeister
gemeinmerk, n.
gemeinmütig, adj.
gemeinmütigkeit, f.
gemeinnutz, m.
gemeinnutzig, adj.
gemeinnützig, adj.
gemeinnützigkeit, f.
gemeinnützlich
gemeinochs, m.
gemeinort, m.
gemeinortkrämer, m.
gemeinplatz, m.
gemeinplatzartig, adj.
gemeinrecht, n.
gemeinrechtlich, adj.  und  adv.
gemeinredner, m.
gemeinregel, f.
gemeinsam
gemeinsame, f.
gemeinsamen
gemeinsamkeit, f.  subst.
gemeinsamlich, adv.
gemeinsatz, m.
gemeinschädlich
gemeinschaft, f.  subst.
gemeinschaften
gemeinschaftlich, adj.  und  adv.
gemeinschaftlichkeit, f.
gemeinschaftsburg, f.
gemeinschaftsdorf, n.
gemeinschaftshaus, n.
gemeinschaftskanzler, m.
gemeinschaftssachen
gemeinschatz, m.
gemeinschenke, f.
gemeinschieszen, n.
gemeinschreiber, m.
gemeinschuldner, m.
gemeinschule, f.
gemeinschweifig
gemeinseitig
gemeinsinn, m.
gemeinsinnig
gemeinsknecht, m.
gemeinsleute
gemeinsmann, m.
gemeindsmann, m.
gemeinsprache, f.
gemeinspruch, m.
gemeinthätig
gemeinthätigkeit, f.
gemeintrift, f.
gemeintwoche
gemeinüblich
gemeinung
gemeinverderblich
gemeinverstand, m.
gemeinverständlich
gemeinwald, m.
gemeinwäldig
gemeinweg, m.
gemeinweide, f.
gemeinweider, m.
gemeinweidig, adj.
gemeinwerk, n.
gemeinwesen, n.
gemeinwiese, f.
gemeinwissend
gemeinwohl, n.
gemeinzeche, f.
gemeinzimmer, n.
gemeisch, n.
 gemeinhaus, n. wie sonst gemeines haus (s. gemein 3, c, δ), wofür ja auch gemein haus eintreten muszte: gemeinhaus, diversorium. Schmeller 2, 587, 15. jh., herberge; in der pfaffengassen ward ein paurnknecht gefunden, so im gmainhaus ein stich entpfangen. städtechron. 15, 91, bair. 16. jahrh., hier als gemeines frauenhaus, wie noch im 18. jahrh. gemeines haus (s. a. a. o.); städte, deren jede für sich ihre gemeinhäuser und obrigkeiten hatte. Heilmans Thucyd. 190, bei Jacobi gerichtshöfe, s. im 14. jh. das gemeine dinghus a. a. o.; um sie (Grübels gedichte) völlig zu genieszen, musz man Nürnberg selbst kennen, seine alten, groszen städtischen anstalten, kirchen, rath- und andere gemeinhäuser. Göthe 33, 178. vergl. gemeindehaus.
 
 
gemeinheit, f. abstr. subst. zu gemein.
1) gleich gemeinde, eine jüngere nebenform zu diesem, mit deutlicherem -heit für das verblaszte -de (urspr. -ida), erst seit dem 14. jahrh. aufkommend und zwar md. und nd., s. u. a und mênheit, meinheid, daneben meinet mnd. wb. 3, 69, in der letzten form sich mit mênete, mênte, d. h. gemeinde mischend (s. das. 71b, vergl. gegenheit gleich gegend). auch mnl. ghemeenheit Oudem. 2, 477. vergl. übrigens gemeinschaft 2.
a) städtische u. a. gemeinde: mit rade der gemeinheit (wird bestimmt). Lexer nachtr. 191, in der willkür von Heiligenstadt vom jahre 1335; die rad unde die ganze meenheit wart des to rade. mnd. wb., aus Bremen 14. jahrh.; ab (wenn) unsere burger gemeine .. geschuldiget (würden) .. ab (da) die rathmanne alle oder ir ein teil vor die gemeinen burger antworten mogen und die meinhait entreden (vor gericht vertreten). Magd. fragen 213; vulgus, gemeinheid (neben gemeinde, gemeine) Dief. 632c, aus einem md. voc. des 15. jh.;

Arnd Jordan (der bürgermeister) dacht in seinem mut,
der gmeinheit rat wer auch wol gut,
liesz sie zusamen komen ...
Ir möget hören, wie er sprach,
als er vor die gmeinheit trat ...
Die gmeinheit sprach auch wider nu u. s. w.
Soltau hist. volksl. 101 fg.,
Lil. 1, 343 fg.,

in einem Magdeburger liede des 15. jh. nach einer hd. übersetzung des 16. jh. in neuerer zeit: gesetzt, die erste mühle soll jetzt angelegt werden, und es erbietet sich einer aus der gemeinheit unter der bedingung dazu, wenn ihm die gemeinheit das kamm- und wellenholz aus ihrem walde schenken ... wolle ... so wird die gemeinheit ganz natürlicher weise antworten: warum soll denn unser nachbar diesen vortheil haben u. s. w. Möser phant. 2, 285 (nr. 63); liebe und eintracht hielt die einzelnen haushaltungen und die ganze gemeinheit zusammen. Wieland 8, 194; mit der zeit wuchsen diese privilegien der gemeinheiten an. Schiller VII, 31, von den städten der Niederlande; wenigstens scheint mirs, es liesze sich eben so viel zum vortheil einer ästhetischen confession und gemeinheit anführen, als zum nachtheil einer philosophischen. ders. an Göthe 23. juli 1798, zugleich mit gedanken an kirchengemeinde; einige Schweizer kaufleute waren in der gegend geplündert worden ... nun wurden die gemeinheiten, in deren bezirke die schurkerei geschehen war, gezwungen das geld zu ersetzen.

[Bd. 5, Sp. 3256]
Seume spazierg. 399. dazu gemeinheitsmeister bei Frisch 1, 656b in Halle. noch jetzt nd. z. b. in der Altmark gemeinheit neben gemeind, gemein Danneil 63b.
b) auch in weiterem und weitestem sinne, schon in md. vocc. des 15. jh. gemeinheit, universitas, universalitas Dief. 627b (neben gemeinde, gemeine): der grund ... warum an einigen orten ein theil des wehrgeldes der gemeinheit, an andern aber dem könige entrichtet werden muszte. Möser osnabr. gesch. 1, 26, dem gau oder volke (civitati, s. die anm.); in dem orden der kosmopoliten ist dies eine unmöglichkeit, und dies ist, däucht uns, kein geringer vorzug .. vor allen andern gesellschaften, gemeinheiten, innungen, orden und brüderschaften in der welt. Wieland Abderiten 1781 1, 247 (2, 6);

es ist von jeher blut
vergossen worden, schon in alten zeiten,
eh menschliche gesetze noch die friedliche
gemeinheit säuberten.
Schiller XIII, 88, Macbeth 3, 8;

jede gesellschaft, jede gemeinheit müszte sich überzeugen, dasz sie etwas zur belebung der kunst thut, wenn sie ... Göthe 44, 47; hier ist besonders von gemeinheiten die rede, die theils unabhängig theils vom consens der obern abhängig sind. 49; die zöglinge dieser (neuen) erziehung, abgesondert von der schon erwachsenen gemeinheit ... Fichte reden 26 (2. rede); weil der landesvater dir dein recht verweigert hat ... brichst du (Kohlhaas) wie der wolf der wüste in die friedliche gemeinheit, die er beschirmt. H. v. Kleist 3, 46; der krieg, den ich mit der gemeinheit der menschen führe, ist eine missethat, sobald ich aus ihr nicht verstoszen war. 49. vergl. im mnd. wb. 2, 53b von der ganzen gemeinicheit der buren in Norwegen (s. gemeinigkeit).
c) aus nordd. städten, z. b. Soest gibt Adelung zu a als engere bed. an die zu keiner zunft oder innung gehörigen einwohner (auch gemeindmänner genannt); s. im mnd. wb. 3, 69b meinheit, mênheit so aus dem alten Hannover, Bremen u. a., auch unter gemeinde 5, c, ε.
2) auch der der gemeinde gehörige grund und boden, d. h. wie eben auch gemeinde (s. d. 2). mlat. communitas, s. u. b.
a) der gemeindegrund überhaupt: swie sîner gebûre (seiner dorfschaft) gemeinheit aferet (abpflügt) oder grevet u. s. w. Sachsensp. III, 86, 1 Hom., aus einer Berliner hs. d. 14. jh. (var. gemêne f., gemêne land); so iemants ungebürlick howe etwas ut der gemenheit. weisth. 3, 319, aus Mindener gegend 16. jh., aus dem gemeindewalde (vergl. gemeinde 2, a); eine ... charte vom ganzen kirchspiel, worauf eines jeden eigenthum ... insbesondere aber die gemeinheiten mit holzungen, weiden .. brücken und wegen verzeichnet wären. Möser phant. 2, 108 (nr. 20); mit der theilung der gemeinheiten oder der sogenannten marken, huden und weiden ist es nunmehr in der politischen welt so weit gediehen, dasz man ihre nutzbarkeit für entschieden annehmen musz. 192 (nr. 41); man schied die alte feldmark des dorfes von der übrigen groszen gemeinheit. Oppermann hundert jahre 7, 93. noch jetzt z. b. in der Altmark gemeinheit Danneil 63b, älter nd. meinheit, gemeine plätze, strasze, auch holzung einer dorfschaft Dähnert 303b.
b) im pl. von den einzelnen stücken des gemeindegrundes: dicunt etiam dicti scabini, quod ipsi de communi consilio civium .. possunt communitates suas ponere ad bannum seu ad pacem. si aliquis habens jus in eisdem communitatibus infregerit bannum ... weisth. 3, 862, nl. 13. jh.; dasz der hofgesessene vermocht wird, die an seinem hofe zunächst liegende gemeinheiten mit zu seinem hofe zu ziehen, darauf heuerhäuser .. zu setzen u. s. w. Möser phant. 1, 352.
c) auch als zubehör eines hofgutes, z. b. in Hessen: die NN. gehörigen, auf 3481 thl. gewürderten immobilien an einer hofraithe mit gemeinheiten nebst verschiedenen ledigen grundstücken mit dazu gehöriger, in der hofraithe befindlicher mühle (zu versteigern). anz. des amts Geisa 16. nov. 1866. vergl. gemeinde 3, b als anrecht am gemeindegrund.
3) zu gemein in seinem heutigen niedrigen sinne (noch nicht bei Adelung): dennoch behielten .. seine späsze eine gewisse dicke zäheit, plattheit und gemeinheit. Fichte 8, 33; mag äuszerer sittenmeister sein, wer da will, wir wollen hier mit der gemeinheit, für welche äuszere antriebe (statt innerer) auch antriebe sind, gar nicht in berührung treten. wesen des gelehrten 99, beides noch nicht in der tiefsten niedrigkeit von heute (s. u. gemein 8, b); Gundling, der ein wahres abbild des herrschenden todten wissens und der damit verbundenen gemeinheit der seele war. Schlosser weltg. 16, 112;

[Bd. 5, Sp. 3257]

stumpfsinnige .. seelengemeinheit.
Platen 4, 89;

und wie sich die schale gemeinheit bläht.
H. Lingg ged. 3, 58.

gemeinheit der gesinnung, des benehmens, bodenlose gemeinheit u. ä. auch im pl., mit gemeinheiten um sich werfen, gemeinen worten, antworten, witzen u. ä. auch dän. gemeenheder pl., entlehnt.
 
 
gemeinheitlich, adj. zu gemeinheit 1, wie gemeindlich: jeder solcher ackergrund (kamp) ward als ein gemeinheitliches ganzes behandelt. Dahlmann dän. gesch. 1, 134.
 
 
gemeinheitsgenusz, m. genusz des einzelnen an der gemeinheit (s. d. 2), dem gemeindegrund und besitz: das feststehende masz des gemeinheitsgenusses. Stüve landgem. 146.
 
 
gemeinheitsmeister, m. gemeindevorsteher. Frisch 1, 656b aus Halle; vergl. gemeindemeister.
 
 
gemeinheitstheilung, f. theilung, vertheilung des gemeindegrundes, s. Möser unter gemeinheit 2, a.
 
 
gemeinherr, s. gemeindsherr. auch für und neben gemeine herren kurz gemeinherrn plur. weisth. 3, 751, s. unter gemein 5, h sp. 3199.
 
 
gemeinherrschaft, f. gemeinschaftliche herrschaft mehrerer herren Adelung, s. gemeine herren unter gemein 5, h.
 
 
gemeinhin, das adv. gemein (s. d. 10) mit hin verstärkt, gewöhnlich, gemeiniglich: die eltern eilen gemeinhin mit ihren söhnen aus dem hause. Hippel lebensl. 1, 10; weil wir sie (die eignen lebensereignisse) mit mehr wahrheit angeschaut haben, als uns an den gröszeren weltbegebenheiten gemeinhin vergönnt ist. Arnim kron. 1, 8. noch im früheren 18. jahrh. deutlicher gemeine hin, communiter, promiscue Weber 340b, vollständig und ursprünglich aber in der gemeine hin, im 16. jh., s. unter DWB gemeinde 4, b, δ (sp. 3229), wo der sinnliche ursprung deutlich wird. die stäte fortbewegung, die das hin eigentlich hinzugab, fühlen noch wir leicht in gemeinhin, wie in immerhin, forthin, künftighin u. a.
 
 
gemeinhirt, m. gemeindehirt, im unterschied vom eigenhirten Adelung, urspr. der gemeine hirte (s. gemein 3, f, ε): das ein ichlicher ... der do vig hat, das ... ausz geet, dem gemeinhirten do von lonen soll. weisth. 6, 66; der gemein- und rosshirt. 247.
 
 
gemeinhochdeutsch, hochdeutsch als allgemein geltend über die mundarten: als das höfische mittelhochdeutsch wenigstens annähernd in die stellung einer gemeinhochdeutschen literatur- und cultursprache einrückte. H. Rückert gesch. der nhd. schriftsprache 1, 173; s. gemein hoch teutsch schon im 16. jahrh. Aventin unter gemein 2, f, α.