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Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm  ·  · 
 
rügeamt bis rügelsam (Bd. 14, Sp. 1411 bis 1412)
 
 rügeamt, n. eine behörde, die die befolgung der gesetze zu überwachen und übertretungen derselben zu rügen hat, untergericht, munus censorium. Frisch 2, 133b. in Nürnberg hiesz ein solches collegium von 5 ratsherren das rugsamt. Adelung.
 
 
rügeblick, m. rügender, strafender blick: hier sah der kirchenrath mit einem fragenden rügeblick unter den zuhörern umher. J. Paul flegelj. 1, 25.
 
 
rügebuch, n. gerichtsbuch eines rügegerichts, in welches vergehen und rügen eingetragen werden. Frisch 2, 133b. Adelung. von der komödie: was die alt comedi oder regbch, würt in der epistel angezeigt. S. Franck mor. encom. 11a; dazmal aber was für stichred, lesterworten, hn, und schmutz warff nit in jn (Bacchus) das alt rgbch, darinn jederman warde gergt. 10b; die alt comedi, war bei den alten gleich eim rgbch, das die kinder und jungen gesellen, mit groszer freiheit, durch alle gassen der statt hoffierten, einem ieden sein tadel und felh anzeigten, auch mit namen nennten. vorr. A 2b.
 
 
rügefall, m.: wie viele beschwerden liest man nicht in andern rügesachen, womit sich die parteien vergebliche mühe und kosten machen, und die sie vermeiden könnten, wenn in einem solchen unterricht alle rügefälle deutlich ausgedrückt .. wären. Möser patr. phant. (1842) 2, 157.
 
 
rügegericht, n., mhd. rüegegerihte, benennung gewisser untergerichte, vgl. DWB rügeamt. Frisch 2, 133b. freier: es fiel ihm bei, dasz sein vater ein zu strenges rügegericht über den kammerherrn und den minister gehalten. J. Paul Hesp. 2, 59.
 
 
rügegerichtsbarkeit, f. gerichtsbarkeit eines rügegerichts. Campe.
 
 
rügegraf, m. ehemals der vorsitzende eines rügegerichts, advocatus sive procurator imperatoris. Frisch 2, 133b. Adelung.
 
 
rügehafer, m. in oberd. gegenden eine abgabe in hafer zur anerkennung der rügegerichtsbarkeit. Adelung.
 
 
rügeheer, m.: die rügeherren (quaestores parricidii). Niebuhr 2, 350.
 
 
rügeln, verb. rütteln, schütteln, eine causativbildung zu dem adj. rogel locker, lose oben sp. 1109. die ursprüngliche bedeutung ist demnach wol 'lose machen, auflockern'. mhd. rugelen s. Lexer 2, 533. für rügeln erscheint sehr häufig riegeln, rigeln, auch riggeln, riggle Seiler 238b, auszerdem rugeln und roglen, letzteres bei Schöpf 562 neben rîgln, rüggln 555. das wort ist auf die oberd. dialekte beschränkt.
1) auflockern, aufrütteln: das erdreich rügeln, durchackern Höfer 3, 50; s pette aufrîgln Lexer 208. so auch bildlich: einem andern die galle rügeln. Höfer a. a. o.
2) in bewegung setzen, regen. so besonders sich rügeln (s. Schöpf a. a. o.); sich wohl noch rügeln können. Höfer

[Bd. 14, Sp. 1412]
a. a. o. rütteln, schütteln, hin und her bewegen: unnd werd dann der gantz leib in ain lad gelegt mit aim loch gegen dem waidloch, da er sein noturfft durch thn mög, das er nitt vil gerugelt wurt. Hier. Braunschweig chir. (Augsb. 1539) 84; wer rüglet die erd, dasz sie erdbibmet? Abr. a S. Clara lösch Wien 110. auch intransitiv: an etwas rugeln, rütteln. Schöpf 562.
 
 
rügelsam, adj. regsam, thätig. Lexer 208. Höfer 3, 50.