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begünstigung bis behaaren (Bd. 1, Sp. 1314 bis 1316) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
begünstigung, f. begürten begusz, m. begüten begütern begüterung, f. begütigen begütiger, m. begütigerin, f. begütigung, f. behaaren behäb behaben behaben, n. behäbig behäbigkeit, f. behacken behadern behaft behaften behag, m. behagel behageln behagen behagen, n. behaglich behäglich behaglichkeit behäglichkeit behalben, adv. behalftern behalmen behalsen behalt behaltbar behaltbarkeit, f. behalten behalter, m. behälter, m. behältig behaltlich behaltnis, f. behaltnis, n. behältnis, n. behaltnis, adv. behältnisse, adv. behaltreuse, f. behaltsam behaltung, f. behammeln behammen behämmen behammern behämmern behandeln behanden behänden behandfahnen behandgaben behändigen behändigung, f. behändigungsschein, m. behandlung, f. behandlungsart, f. behandlungsweise, f. behandung, f. behandzeichnen behang, m. behangen behängen behängen, n. behangzeit, f. behäpfeln beharnen beharnischen beharren beharrhaft beharrig beharrlich beharrlichkeit, f. beharrung, f. beharschen beharzen behaschen behäszlichen behauben behauchen behauen behäufeln behaupten behaupter, m. behauptlich behauptung, f. behausen behausung, f. behäuten beheb beheben behebig behebnus, f. | [Bd. 1, Sp. 1315] eines liebhabers; die begünstigung des handels; er floh unter begünstigung der nacht. begürten oder rumb mit fleisz die führenden sind zu der weiten wallfahrt in ein lichtes gewand mit golde begürtet (gekleidet). 20, 731; mit schwertern begürtet. 3, 263.1) gut machen, mhd. güeten ( 1, 591b), begüten bene facere 1786, heute begütigen: mit falschem mund ein sach begüten (beschönigen). 2) besänftigen, stillen: stets neu geboren wird, den gott will stets begüten. ach wenn des höchsten herz von menschen zu erbitten, und obgleich Amor öfters mich begütet, wir haben den dreizack Neptunen geschmiedet, nun hat schon mancher wilde sturm gewütet, 3) ditare, fundis dotare: fürter liegen zwei dinggueter, wer damit beguetet ist, der sol zu ding und zu ring gehen. weisth. 2, 165; wer in dieser gemarken begut ist, so wit und vil das er ein dreibeinig stul mag druf stellen. 2, 166. heute begütert. 4) tueri, in gutem stand erhalten: also das wir und unser erben das berurt slosz Waldeck nu furan inne haben, nutzen und nieszen, und uf unser selbs darlegen (auf eigne kosten und auslage) begueten, bewaren und versorgen. Maximil. s. 212. jener so mächtige mann und begüterte, wie du erzählest. der begüterte nachbar ... der erste kaufmann des ortes. denn ein wackerer mann verdient ein begütertes mädchen. 40, 252; das gesetz gibt allen gemeindegliedern gleiche rechte und verbindlichkeiten ohne rücksicht, ob sie begütert oder nicht begütert sind. denkschr. des fr. 52. folgt ihm, Lahire. o sucht ihn zu begütgen. [Bd. 1, Sp. 1316] schmeichelnde aufmerksamkeit auf sie zu wenden hatte, um sie zu begütigen. 26, 38.
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